zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 56 „Zum Fahnenholz“
von Jürgen Sausmikat, 13.09.2021

Gemeinde Sittensen
Am Markt 11
27419 Sittensen

Sehr geehrte Damen und Herren,
den auch im Internet einsehbaren Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung und der weiteren Unterlagen erzeugen Zweifel in Bezug
auf Angemessenheit und Zielerreichung.
Die Planungsidee ist gut. Allerdings sind einige Punkte noch zu verbessern.
Der Bedarf für weitere Betreuungseinrichtungen für Kinder ist nur ein Vehikel für diese umfangreiche Planung.
Die Zuständigkeiten von Samtgemeinde und plangebender Gemeinde werden unzulässig vermengt.
Die vorgesehene Bebauung entlang „Zum Fahnenholz“ fügt sich nicht in das vorhandene Ortsbild ein.
Die Kompensation für den Eingriff in den Naturhaushalt ist unzureichend.
Das Erschließungskonzept ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans.
Ich bitte den Gemeinderat Bebauungsplan und Begründung zu überarbeiten und das Erschließungskonzept zum Bestandteil
   dieser Planung zu machen.

Vorweg möchte ich auf folgendes hinweisen: Sofern Rechtsgrundlagen zu nennen
sind, ist stets auch die jeweilige Fassung mit Datum und die Fundstelle anzugeben.
In der im Internet veröffentlichten Bekanntmachung hat sich ein Fehler
eingeschlichen. Das Schreiben des Landkreises Rotenburg (W.) datiert vom
30.03.2021 und nicht von 26.03.2021.
Im Einzelnen habe ich nun folgende Hinweise / Anregungen: siehe PDF Datei